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FÖRDERPROGRAMM

Ausbildung in der Migration (Antragstellung bis 2010)

Jugendlicher unterschiedlicher Nationalitäten in einer Gruppe vereintFoto: iStockphotoJugendlicher unterschiedlicher Nationalitäten in einer Gruppe vereint
ZielgruppeAuszubildende
ProgrammtypAusbildung
PrioritätsachseB
Zielsetzung

Im Rahmen des Programms werden zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche gefördert, die keine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz haben und für die auch die vorrangigen Fördermöglichkeiten der Sozialgesetzbücher nicht ausreichen. Sehr viele dieser jungen Menschen haben einen Migrationshintergrund. Durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung soll die Integration der Zielgruppe in  Erwerbsleben und Gesellschaft ermöglicht werden.Das Land Hessen und die Europäische Union verfolgen das Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsziel (Gender Mainstreaming).

Antragsberechtigung

Mögliche Zuwendungsempfänger sind qualifizierte Träger außerbetrieblicher Berufs­ausbildung (gemeinnützige Träger, Gebietskörperschaften sowie Bildungseinrichtungen von Kammern und Unternehmen).Die Träger haben ihre besondere Qualifikation und Erfahrung mit der Zielgruppe nachzuweisen und ein Konzept vorzulegen, das u.a. auch auf Integrations- und Gender-Aspekte sowie regionale Besonderheiten eingeht. Sie sind für die ordnungsgemäße und möglichst betriebsnahe Durchführung der Ausbildung mit Praktika oder in kooperativer Form im Unternehmen verantwortlich. Eine Ausbildung in zukunftsorientierten Berufen ist besonders erwünscht.

Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit benachteiligten Personen, die bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbaren Regelungen verfügen,
- nicht in eine betriebliche Erstausbildung vermittelbar sind,
- keine Förderung in Berufsbildungsmaßnahmen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften erhalten,
- nicht zum Rechtskreis SGB II gehören. 

Nicht gefördert werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund erzieherischer Defizite in Jugendheimen ausgebildet werden müssen. Zur Zielgruppe gehören sozial benachteiligte, lernbenachteiligte und leistungsbeeinträchtigte Personen, die erhebliche Integrationsprobleme in die Berufswelt haben und deshalb während der Ausbildung einer besonderen Didaktik, Förderung und sozialpädagogischen Betreuung bedürfen. Besonderes Augenmerk gilt dabei jungen Menschen mit Migrationshintergrund, d.h. solchen, die selbst (oder zumindest ein Eltern- oder Großelternteil) zugewandert sind (unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsbürgerschaft); in begrenztem Umfang werden auch Personen ohne Migrationshintergrund aufgenommen.Vermittlung der Bewerber/innen und Feststellung der Zugehörigkeit zur Zielgruppe erfolgen grundsätzlich durch die Agenturen für Arbeit. Eine aktuelle Feststellung der Benachteiligteneigenschaft durch das Jugendamt ist anzuerkennen.

Art und Höhe der Förderung

Die Projektförderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung. Der Festbetrag setzt sich zusammen aus einem Zuschuss zu:
- den Ausgaben für Ausbildungsvergütungen, 
- den Ausgaben für erforderliches Ausbildungs-, sozialpädagogisches und Lehrpersonal (auch spezielle Integrationsmaßnahmen auf Honorarbasis, ggf. auch in der Herkunftssprache),
- den erforderlichen Sach- und Verwaltungsausgaben einschließlich Ausgaben für modellhafte Bausteine und für Ausbildungsabschnitte im Ausland.  

Die Förderung wird auf der Grundlage eines vorzulegenden Ausgaben- und Finanzierungsplans pro Ausbildungsplatz und -jahr pauschaliert. Der Festbetrag soll 12.700 Euro pro Ausbildungsplatz und -jahr nicht überschreiten.

Der Festbetrag wird für die vertraglich vereinbarte Ausbildungsdauer gewährt. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden und verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung, verlängert sich die Förderung entsprechend.Eine Kofinanzierung durch Dritte, auch durch kooperierende Betriebe, ist erwünscht.

Antragsverfahren

Eine Antragstellung ist ab dem Jahr 2011 nicht mehr möglich. Die Förderung beschränkt sich auf die derzeit laufenden Projekte.

Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM)

Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen


Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze “Ausbildung in der Migration“  können Sie hier downloaden.

Den Leitfaden Gender Mainstreaming können Sie hier downloaden.

KontaktDaniel Straschewski
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen II
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7965
Fax: 0611 774-7429
daniel.straschewski@wibank.de

Marlies Hallanzy
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7666
Fax: 0611 774-7429
marlies.hallanzy@wibank.de

Justine Klitzka
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7202
Fax: 0611 774-7429
justine.klitzka@wibank.de