Die Förderung wird auf der Grundlage eines vorzulegenden Ausgaben- und Finanzierungsplans pro Ausbildungsplatz und -jahr pauschaliert. Der Festbetrag soll 12.700 Euro pro Ausbildungsplatz und -jahr nicht überschreiten.
Der Festbetrag wird für die vertraglich vereinbarte Ausbildungsdauer gewährt. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden und verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung, verlängert sich die Förderung entsprechend.Eine Kofinanzierung durch Dritte, auch durch kooperierende Betriebe, ist erwünscht.
Antragsverfahren
Eine Antragstellung ist ab dem Jahr 2011 nicht mehr möglich. Die Förderung beschränkt sich auf die derzeit laufenden Projekte.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM)
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze “Ausbildung in der Migration“ können Sie hier downloaden.
Den Leitfaden Gender Mainstreaming können Sie hier downloaden.