Zum 15. Februar 2012 sind die Ausgabenerklärungen für den Zeitraum 01.06. bis 31.12.2011 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass der Ausgabenerklärung eine ausgefüllte und unterschriebene Belegliste beizufügen ist, auf der die einzelnen Ausgabenpositionen aufgeführt sind. Sollten Sie bereits die Pauschalierung der Gemeinkosten anwenden, ist die hierfür vorgesehene Belegliste zu verwenden.
Zu den Beleglisten bitten wir Sie in Ihrer Einrichtung vorzuhalten:
- Zeitaufschreibungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in vollem Umfang im Projekt beschäftigt sind.
- Dokumentation darüber, an Hand welchen Schlüssels Ausgaben anteilig im Projekt abgerechnet werden.
Weitere Informationen können Sie den Merkblättern zur Ausgabenerklärung, zur Pauschalierung von Gemeinkosten und zur Belegliste entnehmen.
Fragen beantworten Ihnen die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von ESF Consult Hessen.
Im Förderhandbuch können Sie die verschiedenen Beleglisten mit und ohne Pauschalierung zu den Förderprogrammen herunterladen.