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Der Begleitausschuss

Für die Begleitung und Steuerung des ESF in Hessen wird ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser nimmt die nach Art. 65 der Verordnung (EG) 1083/2006 vorgesehenen Aufgaben wahr. Er vergewissert sich, dass das Operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Dem Begleitausschuss sollen Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Gebietskörperschaften, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie einschlägiger Nicht-Regierungsorganisationen angehören. Die Leitung des Begleitausschusses obliegt dem Fondsverwalter. Die EU-Kommission kann mit beratender Stimme dem Begleitausschuss angehören. Die Mitgliederliste finden Sie hier.

Der Begleitausschuss hat sich am 5. Juni 2007 konstituiert und eine Geschäftsordnung verabschiedet.