Navigation mittels Accesskeys:

Fragen und Antworten zum ESF-Antragsportal

Was muss ich bei der Eingabe der Antragsdaten beachten?


Füllen Sie die Felder des Antrags vollständig aus. Bei Fragen zu den einzelnen Feldern nutzen Sie die Hilfetexte der gelben Buttons.

Wenn Sie eine Maske vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Weiter“. Die Eingaben werden damit gespeichert und eine Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle ausgelöst, die Ihnen mögliche Fehler sofort anzeigt. Bei der Anzeige von Fehlern können Sie durch Klicken auf den gelben Stift den Fehler direkt korrigieren.


Wie bewege ich mich im Antragsportal?

Sie können hierfür sowohl die Tastatur als auch die Maus benutzen.

Mit dem Button „Zurück“ gelangen Sie in die Übersicht der jeweiligen Ausgabenart bzw. in die Gesamtübersicht.


Was mache ich nach einer fehlerhaften Eingabe?

Drücken Sie den Button „Abbrechen“. Vermeiden Sie es, die „Zurück“-Taste des Browsers zu benutzen, da Sie dann das Antragsportal verlassen und ihre zuletzt eingegebenen Daten nicht gespeichert werden.



Kann ich Texte in die Felder des Antragsportals kopieren?

Mit der Kopierfunktion (z.B. STRG+C) können Sie Angaben zum Beispiel aus einer Textverarbeitung in die Felder kopieren. Bitte beachten Sie, dass die Textfelder des Antragsportals auf 800 Zeichen begrenzt sind. Um zu verhindern, dass der Text „abgeschnitten“ wird, empfehlen wir, die Funktion „Zeichen zählen“ in der Textverarbeitung vor dem Kopieren zu benutzen.


Wann sollte ich den Antrag „Absenden“ bzw. „Verbindlich stellen“

Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt und Ihre Angaben überprüft haben, lesen Sie die Erklärung und bestätigen Sie die Datenschutzerklärung durch Setzen eines Häkchens am Ende der Erklärung.

Bevor der Antrag abgesendet wird, prüft das System die Vollständigkeit und Plausibilität Ihres Antrags.


Bitte beachten Sie:

Mit dem Befehl „Absenden“ stellen Sie Ihren Antrag verbindlich. Sie können den Antrag dann nur noch einsehen, jedoch nicht mehr weiter bearbeiten. Vergewissern Sie sich bitte deshalb unbedingt, dass Ihr Antrag auch tatsächlich in der verbindlich gestellten Form eingereicht werden soll. Sollten sich nach Verbindlichstellung noch Änderungen ergeben ist es notwendig, einen vollständig neuen Antrag im Portal anzulegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, vor dem Absenden den Antrag herunterzuladen und als Entwurf auszudrucken, damit Sie die Angaben nochmals überprüfen können.

Erst nach endgültiger Überprüfung sollten Sie den Antrag absenden, ausdrucken und mit den für das Programm erforderlichen Anlagen unterschrieben im Original einreichen.


Für mein Programm kann ich sowohl ESF- als auch Landesmittel beantragen? Muss ich den beantragten Zuschuss aufteilen?

Im Antrag müssen Sie angeben, welche Mittel Sie beantragen. Grundsätzlich sollten Sie, wenn dies im jeweiligen Programm vorgesehen ist, ESF- und Landesmittel ankreuzen. Bei der Angabe der Finanzierung beachten Sie bitte, dass die ESF-Mittel grundsätzlich nicht mehr als 50 % der zuschussfähigen Ausgaben betragen dürfen.


Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Antragseingabe oder zur Bedienung des Antragsportals habe?

Für alle Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung. Sie finden die Ansprechperson unter dem Förderprogramm.

Alternativ können Sie Ihren Antrag in der Entwurfsfassung an die zuständige Sachbearbeitung bei ESF Consult Hessen mit der Beratungsfunktion senden. Wählen Sie hierzu den entsprechenden Antrag aus und klicken Sie auf „Beratung anfordern“.


Wann muss ich Erläuterungen eingeben?

Bitte erläutern Sie grundsätzlich bei allen beantragten Ausgaben, um was es sich handelt (z.B. beim Verbrauchsmaterial) und ggf. wie diese kalkuliert wurden sowie den Projektzusammenhang. Beachten Sie bitte, dass spätestens beim Verwendungsnachweis die Kalkulation belegt werden muss.



Ich bekomme eine Fehlermeldung „Bitte geben Sie einen Werte größer "0“ ein.


Sie haben eine Kalkulationsgrundlage geöffnet, aber keine Werte eingegeben. Bitte löschen Sie das angelegte Blatt ohne Werte mit dem roten Kreuz.


Welche Angaben sind erforderlich, wenn Ausgaben für fremdes Personal im Projekt vorgesehen sind?

Hierfür stehen die Ausgabenarten „Vergütungen für Fremdpersonal“ und „Honorare“ zur Verfügung. Um Vergütungen für Fremdpersonal handelt es sich dann, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer anderen Institution im Projekt tätig sind und dort im Rahmen eines Arbeitvertrages angestellt sind. Honorare können dann in Betracht kommen, wenn bestimmte Leistungen im Projekt, wie z.B. EDV-Kurse von einer Externen/einem Externen im Rahmen eines hierfür geschlossenen Vertrags erbracht werden.


Muss ich die Daten zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits beim Antrag vollständig ausfüllen?

Bei der Antragstellung benötigen wir bereits Planzahlen; bitte geben Sie daher im Antragsverfahren die voraussichtlichen Daten an. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt den Monitoring-Daten gegenüber gestellt.



Wie beantrage ich Ausgaben für Verwaltung?

Ausgaben für Verwaltung werden seit dem 01.01.2010 pauschal beantragt und abgerechnet. 

Anerkannt werden bis zu 20 vom Hundert der im Projekt beantragten und abgerechneten Vergütungen für eigenes Personal und Fremdpersonal (Arbeitgeber-Brutto-Ausgaben) Die Pauschale beinhaltet folgende Verwaltungsausgaben:

Vergütung für Geschäftsführung und Verwaltungspersonal
Ausgaben für allgemeines Büromaterial
Ausgaben für Räume der Verwaltung
Allgemeine Ausgaben für Kommunikation
Ausgaben für Steuern, Versicherungen, Beiträge
Ausgaben für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Sonstige Verwaltungsausgaben

Diese aufgeführten Ausgaben können nicht einzeln beantragt und abgerechnet werden.

Nähere Informationen zur Verwaltungspauschale entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Pauschalierung von Gemeinkosten.

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