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Gemeinkosten pauschal abrechnen

Belegliste zur Abrechnung pauschaler Verwaltungsausgaben

Hier steht wie’s geht!

Für Ihr Projekt wurden Verwaltungsausgaben pauschal anerkannt?

Die Abrechnung der Verwaltungsausgaben vereinfacht sich damit deutlich. Sie müssen diese Ausgaben nun nicht mehr nachweisen.

Für die Abrechnung der Pauschale finden Sie nachstehend die entsprechend vorbereiteten Beleglisten:

Belegliste für die pauschale Abrechnung von Verwaltungsausgaben

Für folgende Programme nutzen Sie bitte wie bisher die gesonderten Beleglisten:

Passgenau in Arbeit (PiA) Belegliste für die pauschale Abrechnung von Verwaltungsausgaben

Ausbildung in Partnerschaften Belegliste für die pauschale Abrechnung von Verwaltungsausgaben

Wie abrechnen?
Tragen Sie die für die Pauschale maßgeblichen Personalausgaben (Vergütungen des Bildungspersonals; Arbeitgeber-Brutto-Ausgaben) unter 1.1a) in der neuen Belegliste ein.

Achten Sie darauf, die übrigen Personalausgaben sowie alle anderen Ausgaben in die dafür vorgesehenen Blätter einzutragen.

Wählen Sie im Blatt „Gesamtübersicht“ der Belegliste den im Zuwendungsbescheid anerkannten Prozentsatz aus.

Wichtig!
Die oben stehenden Beleglisten sind nur für Projekte bestimmt, bei denen die pauschale Abrechnung der Verwaltungsausgaben beantragt und bewilligt ist.

Für alle „alten“ Projekte benutzen Sie bitte weiterhin die herkömmlichen Beleglisten.

Noch Fragen?
Sprechen Sie die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter für Ihr Programm an.

Hier finden Sie das aktuelle Merkblatt zur Belegliste sowie das Merkblatt zur Pauschalierung.