Zielsetzung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der angestrebten Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen und einer Verminderung der Studienabbruchquoten von Studierenden mit Kindern ist Ziel des Programms die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung an Hochschulen. Der Zugang zu hochqualifizierten Abschlüssen und einer akademischen Laufbahn stellt eine wichtige Voraussetzung zur Chancengleichheit dar.
Unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) will dieser im Rahmen des Programms der Entwicklung neuer Betreuungskonzepte für Kinder, der Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten und der Vereinbarkeit von Beruf/Studium in besonderer Weise gerecht werden sowie den Ausbau bestehender Angebote an Hessischen Hochschulen und den transnationalen Erfahrungsaustausch fördern.
Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen und Konzepte in den Hessischen Hochschulen und in Einrichtungen, die einen engen sachlichen und räumlichen Bezug zur Hochschule haben und Leistungen erbringen, die im Rahmen der Vorgaben der gesetzlichen Regelleistungen nach § 24 in Verbindung mit § 24a SGB VIII nicht oder noch nicht bedarfsgerecht angeboten werden. Es werden insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert, die sich in der Betreuung an unter Dreijährige richten.
Programmgebiet
Land Hessen ohne regionale Einschränkung
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Hessischen Hochschulen (HHG) nach § 2 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes sowie die nach § 101 HHG genehmigten oder nach § 2 HHG anerkannten Hessischen Hochschulen. Sonstige Träger können freie und gemeinnützige Institutionen sein, die zur Durchführung der Maßnahme geeignet sind. Dies ist im Antragsverfahren in geeigneter Form nachzuweisen. Nicht hochschulgebundene Träger müssen den Antrag auf Förderung im Einvernehmen mit der Hochschule stellen.
Fördervoraussetzungen
Um die Entwicklung von Betreuungsangeboten zu verstetigen, sollte die Weiterführung der Projekte für mindestens 3 Jahre nach Abschluss der Förderung sichergestellt sein. Die geförderten Träger müssen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kooperieren; die Konzepte sind im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt.
Förderfähig sind insbesondere
- Betrieb einer Tageseinrichtung und Betreuung unter Dreijähriger in Räumlichkeiten der Hochschule
- Unterhaltung eines Familienbüros zur Beratung, Vermittlung und Vernetzung für Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Flexible Betreuung für Kinder aller Altersstufen, soweit Regelangebote nicht bestehen oder nicht genutzt werden können
- Eltern-Kind-Zimmer zur Betreuung
- Kindertagespflege, Tagesmütternetzwerke
- Mobile Betreuung, Betreuung zu Hause
- Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zum Handlungsfeld
- Transnationaler Erfahrungsaustausch über Kinderbetreuungsmöglichkeiten an Hochschulen im EU-Raum
- Sonstige modellhafte Kinderbetreuungsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse.
Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt 24 Monate und kann in begründeten Fällen auf 36 Monate verlängert werden. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen.
Antragsverfahren
Anträge müssen spätestens 12 Wochen vor Projektbeginn vollständig vorliegen.
Die Antragstellung erfolgt im Onlineverfahren über das Antragsportal des ESF Hessen.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze können Sie hier herunterladen.