Zielsetzung
Ziel des Programms ist die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erwerbsintegration der von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedrohten Personengruppen. Im Rahmen des EU-Querschnittsziels "Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern" mit der Strategie Gender Mainstreaming sind zu den jeweiligen Schwerpunkten Chancengleichheitsziele festgelegt.
Zielgruppe sind Menschen mit Migrationshintergrund, mit Suchterkrankungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen.
Das Programm „Perspektive II“ sieht drei Förderschwerpunkte vor.
Schwerpunkt I
Förderung der Integration von besonders beeinträchtigten Menschen mit Migrationshintergrund durch kombinierte Sprachförderungs-, Beratungs-, Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Beschäftigungsangebote zur Eingliederung in Erwerbstätigkeit (Ausbildung, Arbeit, Selbstständigkeit). Erwünscht sind auch Zielgruppenkonzepte mit innovativen Angeboten für Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und für Ältere.
Schwerpunkt II
Förderung der gesellschaftlichen sowie beruflichen Teilhabe und Eingliederung von Suchtmittelabhängigen/Suchterkrankten durch kontinuierliche Heranführung an eine regelmäßige und zuverlässige Arbeit, begleitet von geeigneten Angeboten zur beruflichen Qualifizierung sowie persönlichen Hilfen zur Gesundheitsförderung.
Schwerpunkt III
Die Entwicklung geeigneter Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote mit begleitenden persönlichen Hilfen zur Förderung Beschäftigungsfähigkeit von Menschen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung und/oder Ausgrenzung aus dem Erwerbsleben bedroht sind (z.B. des Personenkreises des § 67 SGB XII).
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind geeignete freie Träger mit schriftlicher Zustimmung des für die Eingliederung zuständigen Grundsicherungsträgers nach dem SGB II bzw. Trägers der Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII.
Fördervoraussetzungen
Die Teilnehmer/-innen der Maßnahme müssen mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein (Ausnahmen sind möglich bei Personen ohne festen Wohnsitz). Die Teilnehmer/-innen müssen arbeitslos, erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sein und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und den Personenkreisen der Förderschwerpunkte zuzurechnen sein.
Förderfähig sind Projekte mit mehr als 9 Monaten Laufzeit. Bezogen auf die Zugehörigkeit der Teilnehmer/-innen zur Maßnahme kann sie bis zu 24 Monaten betragen.
Die Querschnittsziele „Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Diskriminierungsverbot“ sowie „Nachhaltige Entwicklung (Umweltschutz)“ und „Transnationale Maßnahmen und Projekte“ der Europäischen Union sind zu beachten. Projektvorschläge, die diese Aspekte besonders berücksichtigen, werden bevorzugt gefördert.
Art und Höhe der Förderung Es handelt sich um einen Zuschuss im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung.
Beim Anleitungs- und Betreuungspersonal kann im Schwerpunkt I bis zu einer Stelle je 12 Maßnahmenteilnehmer/-innen und in den Schwerpunkten II und III bis zu einer Stelle je 6 Maßnahmeteilnehmer/-innen als förderfähig anerkannt werden.
Antragsverfahren
Anträge können jeweils zum 28.02. des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM) Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze können Sie hier herunterladen.