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Programmstart "Kinderbetreuung"

Neue Fördergrundsätze Kinderbetreuung sind veröffentlicht

Die neuen Fördergrundsätze des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit sind zum 02.10.2009 in Kraft getreten.

Pixelio - Hofschlaeger

Am 02.10.2009 wurden im Staatsanzeiger für das Land Hessen die Grundsätze zur Förderung der Kinderbetreuung an Hessischen Hochschulen veröffentlicht.

Im Rahmen des Förderprogramms „Kinderbetreuung" können insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die sich in der Betreuung an unter Dreijährige richtet. Es können verschiedene Vorhaben bezuschusst werden, die in den Fördergrundsätzen im Detail aufgeführt sind. Eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen ist möglich. Das Förderprogramm unterstützt dabei mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben die anfallenden die Personal- und Sachausgaben sowie anteilige Verwaltungsausgaben. Eine Förderung von Investitionen ist nicht möglich.

Die Förderung von Investitionen für Kinderbetreuungseinrichtungen an Hochschulen kann im Rahmen der Investitionsförderung aus Mitteln des EFRE "Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen" beantragt werden.

Pixelio - Kühnast

Antragsteller können Hochschulen in Hessen oder sonstige geeignete freie und gemeinnützige Träger sein. Weiterhin können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen haben bzw. es ist nur eine Förderung von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen/Plätzen möglich.

Die geförderten Projekte sollen in die örtliche Kinder- und Jugendhilfeplanung einbezogen werden bzw. es hat eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe zu erfolgen.

Im Februar 2010 findet eine Auftakt- und Informationsveranstaltung statt. Weitere Informationen werden an dieser Stelle in Kürze veröffentlicht.




Das Programm wird von der WIBank in Wiesbaden umgesetzt. Ansprechpartner ist Herr Hermann-Christoph Müller, Tel.: 0611-774-7410.

Die Fördergrundsätze können hier heruntergeladen werden.

Weiterführende Informationen können Sie auf der Programmseite finden.