Navigation mittels Accesskeys:

FÖRDERPROGRAMM

Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz der beruflichen Bildung (QuIT)

Eine Frau und ein Mann im GesprächFoto: Marcin Balcerzak – FOTOLIAEine Frau und ein Mann im Gespräch
ZielgruppeBeschäftigte
KMU
ProgrammtypQualifizierung
Beratung
PrioritätsachseA

Zielsetzung
Zur Förderung der Transparenz in der beruflichen Wei­terbildung unterstützt das Land Hessen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei der Suche nach be­darfs­gerechten Angeboten, so dass  sie aus der Vielfalt der An­gebote das für sie Richtige finden können.

Die zu­neh­menden Angebote in den verschiedenen Bereichen der beruflichen Weiterbildung sind ins­be­son­dere für KMU schwer zu überschauen. Der An­bie­termarkt wird zunehmend un­über­sicht­li­cher. Deshalb för­dert Hes­sen im Programm „Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz (QuIT)“ bei ver­schie­de­nen Trägern den Aufbau und den Betrieb von Qua­li­fi­zie­rungs­be­ra­tungsstellen.

Weiterhin werden über „Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz (QuIT)“  auch Qualifizierungsbeauftragte gefördert, die passgenaue Weiterbildungsseminare und Weiterbildungsangebote für kleinere und mittlere Unternehmen, initiieren und optimieren.

Zudem werden im Förderprogramm „Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz (QuIT)“ Maßnahmen zur Verbesserung der Information und Transparenz gefördert.

Beispielhafte Maßnahmen sind

  • Weiterbildungsdatenbanken, soweit diese nicht der Erfassung von Weiterbildungsangeboten dienen
  • Netzwerkaktivitäten,
  • Kampagnen, Weiterbildungsmessen, Erstellung von Informationsmaterialien etc.. 

Antragsberechtigung
Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organisationen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Fördervoraussetzungen

  • Die Beratung für hessische KMU und deren Beschäftigten muss durch Organisationen und Körperschaften erfolgen, die Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung qualifiziert anbieten können.
  • Die Qualifizierungsbeauftragten sollen zielgruppen- und regionalspezifische Aktivitäten zur Stärkung des Weiterbildungsengagements der Betriebe vor Ort durchführen und passgenaue Weiterbildungsseminare für KMU initiieren.
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt sollen neben neutraler und überschaubarer Präsentation der  Weiterbildungsmaßnahmen auch Informationen zur Qualität von Bildungsangeboten enthalten.


Art und Höhe der Förderung
Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Die Förderung des Landes Hessen kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen.

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Programmteile Qualifizierungsberatungstellen und Qualifizierungsbeauftragte erfolgt direkt über die Wirtschafts- und Infratstrukturbank Hessen. 

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und sollte bis spätestens 12 Wochen vor Projektbeginn eingegangen sein.  Die Antragstellung erfolgt im Onlineverfahren über das Antragsportal des ESF Hessen.   

Das Antragsverfahren für die Maßnahmen zur Verbesserung der Information und Transparenz in QuIT wird dagegen in der Regel in einem zweistufigen Verfahren umgesetzt:

Der Antragstellung geht ein Interessenbekundungsverfahren mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektanzeigen voraus.

Der Aufruf zur Einreichung von Projektanzeigen wird auf unserer Internetseite und auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bekannt gegeben. 

Projektträger, deren Projekte durch einen Bewilligungsausschuss ausgewählt wurden, werden anschließend zur Antragstellung aufgefordert. 

Die Antragstellung erfolgt dann im Onlineverfahren über das Antragsportal des ESF Hessen. 

Merkblätter zur Förderichtlinie zu den einzelnen Programmteilen von QuIT können sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung herunterladen. 

Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale 
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen

Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen
 

Dokumente zum Herunterladen
Liste der geförderten Qualifizierungsberatungsstellen
Liste der Qualifizierungsbeauftragten

KontaktSabrina Preuß
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7349
Fax: 0611 774-7429
sabrina.preuss@wibank.de

Dirk Jensen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7902
Fax: 0611 774-7429
dirk.jensen@wibank.de

Thomas Gras
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7212
Fax: 0611 774-7429
thomas.gras@wibank.de

Ulrike Rochholz
Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 815-2385
Fax: 0611 815-49 2385
ulrike.rochholz@hmwvl.hessen.de