Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist der älteste Strukturfonds der EU und wurde bereits in den Römischen Gründungsverträgen von 1957 erwähnt, 1961 nahm er seine Arbeit auf. Er soll helfen, die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern (Artikel 146 des EG-Vertrags) und unterstützt die Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsstaaten.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Fonds vielfältig reformiert hinsichtlich Organisation und konkreten Zielen. Aus einem ursprünglich zentral von Brüssel gesteuerten Förderinstrument wurde ein partnerschaftlich zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat ausgestaltetes Förderinstrument mit klaren politischen Zielen und mehrjähriger Budgetsicherheit für alle Beteiligten.
Förderperiode 2007 bis 2013
In der Förderperiode 2007 bis 2013 sollen Fondsmittel verstärkt verwendet werden, um die in der Europäischen Beschäftigungsstrategie eingebetteten Ziele des Lissabon-Prozesses zu erreichen. Dazu gehören Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Sicherung des sozialen Zusammenhalts. Beispielsweise soll die allgemeine Beschäftigungsquote in der EU auf 70%, die Beteiligung von Erwachsenen an der beruflichen Weiterbildung auf 12,5% erhöht sowie die Schulabbrecherquote auf unter 10% gedrückt werden.
Die Verteilung der Mittel erfolgt in Europa nach der Leistungsstärke der Mitgliedsstaaten.
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es für die Strukturfonds in der EU zwei Zielgebiete: Das Zielgebiet „Konvergenz“ umfasst die am wenigsten entwickelten Regionen mit einem Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter 75% des EU-Durchschnitts. Das Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB), betrifft alle übrigen Gebiete der Union. Für die Konvergenz-Gebiete werden 78% der Strukturfondsmittel zur Verfügung gestellt, für die RWB-Gebiete 18%.
In der Förderperiode 2007-2013 erhält Deutschland insgesamt 26,3 Mrd. € aus den Strukturfonds.
Von den 26,3 Mrd. € entfallen 9,3 Mrd. € auf den ESF, davon 4,718 Mrd. € auf die Konvergenz-Gebiete (in der Regel die neuen Bundesländer) und 4,662 Mrd. € auf die Zielgebiete "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (die alten Bundesländer und Berlin, ohne den Regierungsbezirk Lüneburg). Hessen wird für den Förderzeitraum bis 2013 insgesamt 186 Mio. € ESF-Mittel als RWB-Gebiet erhalten.
Umsetzung des ESF
Die Umsetzung des ESF erfolgt dezentral in den Mitgliedstaaten und Regionen. Grundlagen hierzu sind primär Verordnungen und Leitlinien der EU. Die Mitgliedsstaaten und Regionen können jedoch eigene Schwerpunkte setzen. In Deutschland haben neben dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch alle Bundesländer ein eigenes Operationelles Programm (OP) geschrieben und Förderrichtlinien erlassen. Auf dieser Programmbasis werden die Fondsmittel in den jeweiligen Mitgliedstaaten bzw. Regionen eingesetzt.