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Informationen zu Zielen und Strategien

Hessen erhält in der Förderperiode 2007 bis 2013 rund 186 Mio. € ESF-Mittel. Mit der dazugehörigen öffentlichen und privaten Kofinanzierung werden weitere 200 Mio. € mobilisiert, die für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen eingesetzt werden.

Im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie hat das Land Hessen eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF entwickelt, die im Operationellen Programm des Landes Hessen für den ESF 2007 bis 2013 dokumentiert ist und folgende Akzente setzt:


Prioritätsachse A: Förderung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und Unternehmen
Ziele sind, die Beteiligung von Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen - insbesondere von Älteren und Geringqualifizierten -, die Qualität und Transparenz des Weiterbildungsangebotes für Arbeitnehmer und Unternehmen zu sichern und zu verstärken sowie kleine und mittlere Unternehmen für eine erhöhte Weiterbildungsbeteiligung und die Entwicklung von neuen Weiterbildungsprodukten zu sensibilisieren.


Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals
Ziele sind, Schulabbruch- und Versagen zu verhindern, Berufsreife bei benachteiligten Jugendlichen zu ermöglichen, zusätzliche betriebliche und nicht-betriebliche Ausbildungsplätzen zu schaffen, Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsqualität zu verstärken, das berufliche Bildungssystem zu verbessern sowie Systeme zu entwickeln, die den Übergang von Hochschule zu Beruf erleichtern.


Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen

Ziele sind, die Beschäftigungsfähigkeit von Benachteiligten wie Ältere, Langzeitarbeitslose, Personen mit Migrations-Hintergrund und Strafentlassene zu verbessern, sowie die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf zu unterstützen, um die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen zu erhöhen.

Prioritätsachse D: Technische Hilfe
Die Mittel der Technischen Hilfe werden in Hessen zur zielgerichteten und effektiven Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt sowie für Monitoring, Evaluierung und Publizitätsmaßnahmen genutzt.


Die ESF-Mittel werden wie folgt auf diese Schwerpunkte verteilt:

  • Prioritätsachse A: 19 %
  • Prioritätsachse B: 55 %
  • Prioritätsachse C: 22 %
  • Prioritätsachse D:  4 %

Querschnittsziele aller Schwerpunkte sind die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die nachhaltige Entwicklung.

In allen Schwerpunkten ist es möglich, transnationale Projekte durchzuführen. Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit einer Projektpartnerschaft im Ausland entstehen, sind grundsätzlich förderfähig.


Qualität und Nachhaltigkeit sind die Basis

Das Land Hessen setzt auf Qualität und Nachhaltigkeit bei seiner Förderpolitik. Grundsätzlich müssen alle Projektträger durch eine Zertifizierung nachweisen, dass sie in der Lage sind, Maßnahmen qualifiziert durchzuführen. Die Qualitätsanforderungen an die Projektträger finden Sie auch auf dieser Internetseite.

Einzelne Personen können keinen Antrag auf direkte ESF-Förderung durch das Land Hessen stellen. Die Programme richten sich in der Regel an Durchführungs- oder Projektträger, die die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entweder selbst akquirieren, wie beispielsweise Träger von Weiterbildungsmaßnahmen, oder zugewiesen erhalten, wie beispielsweise von Schulen, vom örtlichen Träger des SGB II oder der Jugendhilfe oder von der örtlichen Agentur für Arbeit.

Sämtliche ESF-Förderprogramme des Landes Hessen werden den Schwerpunkten A bis C zugeordnet. Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die dazugehörigen Förderrichtlinien. Die Förderrichtlinien werden von den fachlich zuständigen Ministerien entworfen und freigegeben.

Die Umsetzung der Förderung - Information, Beratung, Bewilligung, Mittelauszahlung und Verwendungsnachweisprüfung - erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, ESF Consult Hessen. Ausnahmen sind die Programme Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE) sowie Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb (SCHUB). Für diese Programme gibt es eine eigene Geschäftsstelle.

Sie finden zu allen Förderprogrammen und sonstigen ESF-relevanten Themen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die jeweiligen Kontaktadressen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, laden wir Sie herzlich zur Kontaktaufnahme ein.